Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf zur Abstimmung für Softwareleistungen der Ritonka GmbH unter der Marke Sara-ONE. Diese Fassung ist noch keine geltende Verkaufsvereinbarung.
Bearbeitungsstand: 1. Oktober 2026 · Grundlage für die Abstimmung eines österreichischen Angebots
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist die Ritonka GmbH. Sara-ONE ist ihre Softwaremarke. Die endgültigen Bedingungen werden vor Vertragsabschluss in einer speicherbaren Fassung bereitgestellt und ausdrücklich in den Vertrag einbezogen.
Zielgruppe und Vertriebsgebiet bestätigen: nur Unternehmen oder auch Verbraucher; Österreich, weitere EU-Staaten oder andere Länder.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Die aktuelle Website stellt geplante Pakete dar. Paketauswahl und Dateidownload begründen weder eine Bestellung noch eine Zahlungspflicht. Es werden keine Lizenzen bereitgestellt.
Für den künftigen Verkauf werden Produktumfang, Preise, Vertragsschritte, Korrekturmöglichkeiten, Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes und Annahme des Angebots vorab festgelegt. Die verbindliche Leistung ergibt sich aus dem konkreten Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
3. Leistungsumfang und technische Voraussetzungen
Sales, CRM, Business / ERP und Enterprise bilden die geplanten Leistungsstufen. Höhere Pakete enthalten die jeweils niedrigeren Stufen entsprechend der bestätigten Leistungsbeschreibung. Einführung, Datenimport, Schulungen und individuelle Erweiterungen werden gesondert vereinbart.
Cloud-Zugang oder Download, unterstützte Systeme und Browser, Schnittstellen, Interoperabilität, Nutzer- und Nutzungslimits, Bereitstellungstermin, Support sowie Wartung und Aktualisierungen festlegen.
4. Lizenz und zulässige Nutzung
Für das künftige Angebot sind Nutzungsdauer, Nutzerzahl, Standorte, Nutzungszweck sowie die Zulässigkeit von Übertragung und Weitergabe ausdrücklich festzulegen. Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt. Zugangsdaten sind gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
5. Preise, Zahlung und Bereitstellung
Es sind noch keine verbindlichen Verkaufspreise veröffentlicht. Im Angebot werden Lizenz, Einführung, Zusatzleistungen und alle verpflichtenden Kosten ausgewiesen. Umsatzsteuerbehandlung, Fälligkeit, Zahlungsarten und Bereitstellung werden vor einer verbindlichen Bestellung mitgeteilt.
Einmallizenz oder Abonnement, Abrechnungszeitraum, enthaltenes Nutzungsvolumen und Kosten bei Überschreitung bestätigen.
6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Mindestlaufzeit, ordentliche Kündigung, Kündigungsfrist, Verlängerung und Ausübung der Kündigung festlegen. Außerordentliche Rechte und zwingende Schutzvorschriften berücksichtigen.
7. Kundendaten, Sicherheit und Vertragsende
Der Umgang mit eingebrachten Kundendaten wird getrennt von der Softwarelizenz geregelt. Erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung werden vor Verarbeitung solcher Daten abgeschlossen.
Datensicherung, Wiederherstellung, Verantwortlichkeiten, Datenexportformat, Exportfrist, Löschablauf und gegebenenfalls Pflichten beim Anbieterwechsel für Cloud-Dienste konkretisieren.
8. KI-Funktionen und Freigaben
Geplante KI-Funktionen erstellen Entwürfe. Kunden prüfen deren Inhalt vor Verwendung. Vorgesehene manuelle Freigaben dürfen nicht durch eine unklare Automatisierung ersetzt werden. KI-Anbieter, Datenübermittlung, Grenzen der Funktion und Nutzungsregeln werden in der Leistungs- und Datenschutzbeschreibung festgelegt.
9. Gewährleistung und Haftung
Gesetzliche Gewährleistungsrechte und andere zwingende Rechte werden durch diesen Entwurf nicht ausgeschlossen. Regelungen über Mängelbearbeitung, Aktualisierungen und Haftung sind anhand von Leistung und Kundengruppe zu prüfen. Dieser Entwurf enthält keine pauschale Haftungsfreistellung.
10. Rücktritt, Beschwerden und Streitbeilegung
Bei einem Verbraucherangebot werden die zutreffenden Rücktrittsinformationen und der erforderliche Ablauf vor Vertragsabschluss bereitgestellt. Siehe Rücktritt & Widerruf. Zuständige Beschwerdekontakte und eine gegebenenfalls verpflichtende oder vereinbarte Teilnahme an alternativer Streitbeilegung sind zu bestätigen.
Ein Verweis auf die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wird nicht verwendet, da diese eingestellt wurde.
11. Recht und Gerichtsstand
Rechtswahl und gegebenenfalls zulässigen Gerichtsstand passend zur Kundengruppe und zum Vertriebsgebiet formulieren. Zwingende Verbraucherrechte dürfen nicht eingeschränkt werden.
12. Freigabe und Dokumentation
Vor dem ersten Verkauf werden diese Bedingungen mit dem tatsächlichen Produkt, dem Checkout und den Kundenunterlagen abgeglichen und fachlich geprüft. Die vereinbarte Fassung erhält eine Versionsnummer und wird zusammen mit den Vertragsunterlagen gespeichert.
Zur eingestellten Plattform: Verordnung (EU) 2024/3228.
